Beratung vs. Psychotherapie: Abgrenzung
Von besonderem Interesse erschien mir die Abgrenzung zur klinischen Psychotherapie hin. Denn allein Aufgrund der beiden Begriffsdefinitionen lässt sich nur schwer eine klare Trennung vornehmen. In Psychologischen Wörterbüchern und Lexika wird mehrheitlich darauf verwiesen, dass die Psychologische Beratung fließend in eine Psychotherapie münden würde, oder eine spezielle Form der Therapie sei. Um eine Differenzierung vorzunehmen, vergleiche ich zuerst die jeweiligen Definitionen verschiedener Psychologischer Wörterbücher zu den Begriffen Psychologische Beratung und „Psychotherapie“, um Komponenten zu finden, über welche allgemeiner Konsens herrscht hinsichtlich ihrer Zuordnung. Aus Gründen der Verfügbarkeit zitiere ich aus folgenden Nachschlagwerken:
Die sich daraus ergebenden Unterscheidungen zwischen Beratung und „Therapie“ werden hoffentlich zur Begriffsklärung beitragen oder wenigstens Bereiche erkennen lassen, in denen eine deutliche Abgrenzung gegeben ist, wie etwa Qualifikation der Ausübenden oder Anlass der Konsultation. Des weiteren kann eventuell ein Aufzeigen der juristischen Sachlage die Übersicht weiter vereinfachen helfen. Nachgehen möchte ich der formal juristischen Trennung der beiden Felder soweit als möglich wie auch deren Auswirkungen für Personen, die als Psychologische Berater tätig sind. Als Ergebnis der Arbeit möchte ich Klarheit über die Möglichkeiten als „Psychologischer Berater SPH“ und die sich bietenden Tätigkeitsfelder gewonnen haben. Gliederung„Beratung-Psychotherapie:
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A.: | Motiviert durch ein Fernstudium zum „Psychologischen Berater“ möchte ich dessen Aufgaben-und Betätigungsfelder definieren und zur „Psychotherapie“ abzugrenzen versuchen. |
B.: | Nach dem Umreißen der beiden Begriffe die Unterschiede hervorheben, auch die Frage nach der Qualifikation der Ausübenden soll geklärt werden. Formal juristische Aspekte sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. |
| 1. | Komponenten der Begriffe Psychologische Beratung und „Psychotherapie“ |
|---|---|
| 1.1. | Psychologische Beratung |
| 1.1.1. | Was ist Psychologische Beratung |
| 1.1.2. | Warum Beratung? |
| 1.1.2.1. | Ziele und Ergebnisse der Beratung |
| 1.1.3. | Felder der Beratung |
| 1.1.4. | Gestaltung der Beratung |
| 1.1.4.1. | Form der Interaktion |
| 1.1.4.2. | Struktur der Beratung |
| 1.1.5. | Wer führt Beratungen durch? |
| 1.1.5.1. | Beratungsanlaß |
| 1.1.5.2. | Institutionen oder Einrichtungen |
| 1.1.6. | Schlussfolgerung |
| 1.2. | Psychotherapie |
|---|---|
| 1.2.1. | Was versteht man unter Psychotherapie |
| 1.2.2. | Gründe für die Therapie |
| 1.2.3. | Wann wird Therapie angewandt |
| 1.2.4. | Formen der Therapie |
| 1.2.4.1. | Psychoanalyse |
| 1.2.4.2. | Verhaltensmodifikation |
| 1.2.4.3. | Gruppentherapie |
| 1.2.4.4. | Nicht-direktive Gesprächsführung |
| 1.2.4.5. | Andere Therapieformen |
| 1.2.4.5.1. | Musiktherapie |
| 1.2.4.5.2. | Milieutherapie |
| 1.2.4.5.3. | Beschäftigungstherapie |
| 1.2.5. | Medizinische Eingriffe |
| 1.2.6. | Tabellarische Übersicht |
| 1.2.7. | Qualifikation der Ausübenden |
| 1.2.7.1. | Gesetzlich Grundlage |
| 2. | Punkte, in denen sich Psychologische Beratung eventuell von der „Psychotherapie“ trennen lässt: |
|---|---|
| 2.1. | Unterschiede im Anlass der Konsultation |
| 2.1.1. | Umfang des zu behandelnden Gegenstandes |
| 2.1.2. | Zielsetzung |
| 2.2. | Zeitraum, über den sich die Konsultationen erstrecken |
| 2.3. | Rahmen oder Ort der Konsultation |
| 2.4. | Techniken, die angewandt werden |
| 2.5. | Die Qualifikation der Ausübenden |
| 3. | Schlussfolgerungen, die sich aus den erarbeiteten Punkten ziehen lassen: |
|---|---|
| 3.1.1. | Zusammenfassung |
| 1.1.1. |
Die Psychologische Beratung wird als umfassende Bezeichnung für einen ganzen Komplex von helfenden Maßnahmen verstanden, die zur Beseitigung persönlicher und sozialer Probleme in verschiedenen Lebensbereichen eingesetzt werden (2). Beratung, counseling, ist ein vom Berater nach methodischen Gesichtspunkten gestalteter Problemlösungsprozess, durch den die Eigenbemühungen des Ratsuchenden unterstützt/optimiert bzw. seine Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Aufgabe/des Problems verbessert werden. Beratung ist gegebenenfalls auch Ergänzung von Einzelgesprächen durch die Teilnahme des Ratsuchenden an einem Interventionsprogramm oder einer Selbsthilfegruppe. Unter dem Einfluss des Behaviorismus wurde Beratung auch als Lernsituation aufgefaßt. Nach Krumboltz rückt Beratung in die Nähe der Erziehung. Das allgemeine Ziel von Beratung (Einstellungen und Verhalten zur Verwirklichung bestimmter Vorhaben verändern zu helfen, s. u.) setzt Beratung eindeutig von Führung ab (1). | |||||||||||||||||
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| 1.1.2. |
Die Frage ob Beratung „Psychotherapie“ sei und da mit speziellen professionellen Kräften, vorwiegend Medizinern, vorbehalten bleiben soll, lähmt leider immer noch die Tätigkeit von Psychologen im Bereich der Erziehung's-, Ehe-, und Familienberatung und vor allem die Einzelfallberatung(2). Welche Gründe und Umstände aber haben zu einer so großen Nachfrage nach dieser Dienstleistung geführt? Die zunehmende Komplexität der Wirklichkeit und der Berufsfelder, der Wertepluralismus, die Notwendigkeit beruflicher und sozialer Mobilität, erfordern vom Einzelnen ein hohes Maß an Orientierungs-, Umstellungs- und Lernfähigkeit, aber auch Mut und Geschick zur Lösung von Konflikten und zur Bewältigung von ungewohnten Aufgaben oder Schwierigkeiten, die er häufig nur mit Unterstützung seiner engeren sozialen Umwelt oder bestimmter privater/öffentlicher Einrichtungen (z.B. Beratungsinstitutionen) wirksam meistern kann. Aber selbst bei einer Entscheidung seitens des Ratsuchenden, die bewusst unter Ablehnung/Verharmlosung einschlägiger Informationen erfolgte (z.B. gegen die Meinung der Öffentlichkeit oder gegen den Rat und die Erfahrung eines professionellen Beraters oder gegen einen prognostizierten Trend in der Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt), kann es sich im Laufe der Zeit ergeben, dass beispielsweise die Art, wie jemand seinen Beruf ausfüllt und da mit Erfolg erringt, mehr Vorteile für den Einzelnen und für die Allgemeinheit bringen, als wenn der Ratsuchende seine Wertungen unreflektiert den Wertungen anderer angeglichen hätte und auf Dauer mit sich Unzufrieden gewesen wäre (1). Pauschal gesagt, erfolgt Beratung also mit dem Ziel, persönliche Probleme zu verringern oder zu beseitigen. Dabei wird eine „bessere“ Anpassung (Hilfe zur Selbsthilfe) angestrebt unter Beachtung der Freiheit und der Würde des Menschen (3). | |||||||||||||||||
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| 1.1.2.1. |
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| 1.1.3. |
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| 1.1.4. |
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| 1.1.4.1. |
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| 1.1.4.2. |
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| 1.1.5. |
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| 1.1.5.1. |
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| 1.1.5.2. |
Schulberatung: Bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der „Schullaufbahn“ eines bestimmten Kindes oder Jugendlichen auftreten, können sowohl von den Eltern und Jugendlichen als auch von Lehrern Schulpsychologen und Schuljugendberater aufgesucht werden. Durch das Arbeitsförderungsgesetz vom 25.06.1969 wurde die Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit übertragen. Die Berufsberatung wird deshalb von den Arbeitsämtern und deren Nebenstellen wahrgenommen. Sie kann ebenso wie Erziehung's- und Schulberatung als öffentliche Dienstleistung unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Es ist Auftrag der Berufsberatung, Jugendliche und Erwachsene in allen Fragen der Berufswahl, der Berufsausbildung und des beruflichen Fortkommens zu beraten. Die Beratung selbst wird von Beamten des Arbeitsamtes vorgenommen (3). | |||||||||||||||||
| 1.1.6. |
Auf einen Nenner gebracht, lässt sich mit einer wie auch immer gearteten Beraterausbildung oder auch einem Lehrgang, der Psychologische Beratung zu Thema hat, in den etablierten Institutionen und Einrichtungen keine Zugangsvoraussetzung in entsprechende Positionen mit Beratungsfunktion erlangen. Diese Funktionen erfüllen Beamte und Angestellte der Einrichtungen mit oder auch ohne entsprechende Zusatzausbildung. Besondere Erwähnung bedarf es § 203 StGB.: Danach wird bestraft, „…wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm unter anderem als Ehe-, Erziehung's- oder Jugendberater, Berater für Suchtfragen und/oder sonstiger Beratungsstellen anvertraut oder bekannt geworden ist (4)“. Interessant ist, dass das auch zwischen Beratern und Personen, die eine solche Tätigkeit wahrnehmen, gilt. Dieses Gesetz ist deshalb von Bedeutung, weil es ausdrücklich die „Berater“ mit einbezieht, deren Berufsbezeichnung zu führen es keiner staatlich geregelter Ausbildung bedarf. | |||||||||||||||||
| 1.2. |
Der Zahl theoretischer Ansätze, welche die Psychologie zur Erklärung normalen und gestörten Erlebens und Verhaltens bereithält, entspricht die Anzahl von Verfahren und Techniken zur Modifikation dieses Erlebens und Verhaltens. Dieser Umstand führte zu teils massiver Kritik an dem in neuerer Zeit zu beobachtenden „Psychotherapie-Boom“. Diese kritische Verurteilung richtet sich dabei nicht nur gegen wissenschaftlich nicht begründete obskure Verfahrensweisen, sondern erstreckt sich auch auf anerkannte Therapietechniken (3). Probleme der Indikation, der Therapiekontrolle und der Ausübung von Psychotherapie durch nicht genügend oder überhaupt nicht ausgebildete Personen tun ein Übriges zu dem öffentlichen In- Frage-Stellen psychotherapeutischer Maßnahmen. Zudem nehmen die Krankenkassen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Psychotherapeuten oft erst dann auf, wenn für den Betroffenen kaum noch Heilungschancen bestehen (2). | |
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| 1.2.1. |
Etwas weiter gefasst werden alle systematischen Techniken und Vorgehensweisen, mit denen versucht wird, psychogene psychische Störungen zu heilen, die auf nicht oder falsch verarbeiteten Erlebnissen, Konflikten, Belastungen usw. beruhen und durch organische Ursachen nicht erklärt werden können, „Psychotherapie“ genannt. | |
| 1.2.2. |
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| 1.2.3. |
Nach gängiger Ansicht werden psychotherapeutische Maßnahmen zur Behandlung psychogener oder soziogener psychischer Störungen (hauptsächlich Neurosen und Verhaltensstörungen) eingesetzt. Bei schweren psychischen Erkrankungen (Psychosen) ist die Einsatzmöglichkeit und Effektivität umstritten; allerdings liegen auch hier, vor allem aus der Psychoanalyse und Verhaltensmodifikation positive Behandlungsergebnisse vor. In der Unterstützung und Erweiterung bzw. Nachbehandlung psychiatrischer Maßnahmen spielt „Psychotherapie“ eine zunehmend wichtigere Rolle. | |
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| 1.2.4. |
Die Effektivität von „Psychotherapie“ wird von Psychotherapeuten zwar immer wieder behauptet, ist im konkreten Einzelfall aber äußerst schwer nachzuweisen. H. J. Eysenck vertritt sogar die These, die meisten psychischen Störungen würden auch ohne psychotherapeutische Einwirkungen, sozusagen von selbst oder spontan wiederverschwinden, ein Phänomen, das als Spontanremission bezeichnet wird (3). Zusätzlich Kriterien für die Auswahl einer bestimmten Therapieart sind unter anderem Persönlichkeitsmerkmale des Klienten, Intelligenz, sprachliche Fähigkeiten, Alter, Geschlecht, spezifische Vorerfahrungen. Es dürfte klar sein, dass bei einem Klienten z.B. die Gesprächspsychotherapie unangebracht ist, wenn er unfähig ist, sich einigermaßen sprachlich auszudrücken. In vielen Fällen empfiehlt es sich, ein kombiniertes Vorgehen in der Therapie zu wählen. So kann man beispielsweise als Einstiegs- und Begleittechnik „Gesprächspsychotherapie“ anwenden und den Hauptteil der Behandlung mit verhaltenstherapeutischen Techniken bestreiten (2). | |
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| 1.2.4.1. |
Eine weniger gebräuchliche Bezeichnung da für ist Deutende Psychotherapie, die weiter gefasst ist und auch die Nachfolger der Freud schen Psychoanalyse, etwa die „Individualpsychologie“ von Adler, die „Komplexe Psychologie“ C. G. Jungs, die „Neopsychoanalyse“ begründet von Schultz-Henke, die „Neo-Freudianer“ (Fromm, Horney, Sullivan) und andere umfasst. Von besonderer Bedeutung sind bei den Neurosen der Ödipus-Komplex und der Kastrationskomplex (Angst vor Strafe für unerlaubte sexuelle Wünsche und Handlungen). Bei der psychoanalytischen Behandlung der Neurosen werden aus der Traumdeutung und den freien Einfällen, die der Patient bei ruhiger Selbstbesinnung äußert (freie Assoziation), die krankheitsbildenden Ursachen rekonstruiert und ihm gegen seinen oft sehr starken Widerstand bewusst gemacht (1). | |
| 1.2.4.2. |
Wesentlich bei der Verhaltenstherapie ist die Zentrierung auf klar umschriebene und gut operationalisierte Verhaltensweisen, Kognitionen und Emotionen, die verändert werden sollen. Verhaltenstherapeutische Ansätze sind: Gegenkonditionierung, reziproke Hemmung, operante Konditionierungstherapien, Modellernen/Beobachtungslernen, negative Übung, Selbstbehauptungstraining, Überflutungstherapie, Übersättigungstherapie (1). |
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| 1.2.4.3. |
Bei der Gruppentherapie werden psychotherapeutische Techniken, wie z.B. Gesprächspsychotherapie, Verhaltenstherapie, Psychoanalyse,„Psychodrama“, Kommunikationstherapie und „Musiktherapie“, in Gruppen von meist fünf bis zehn Mitgliedern, die nach Gesichtspunkten wie Alter, Geschlecht, Beschwerden und Persönlichkeitsmerkmalen zusammengestellt wurden, durchgeführt. Die Behandlung kann durch einen oder mehrere Therapeuten erfolgen. Gegenüber der Einzeltherapie hat die Gruppe den Vorteil, dass die Therapie ökonomischer ist, da sie kürzer dauert, als wenn jeder für sich alleine behandelt werden würde und der einzelne besser z.B. in seine Familie oder seinen Beruf zurückfindet, da die Therapiegruppe der Wirklichkeit im Aufbau und im Ablauf des Geschehens ähnlich ist. In allen Therapiegruppen wird versucht, die Aufmerksamkeit des Menschen für emotionale Äußerungen des anderen zu steigern. Die eigenen Handlungen können in Zukunft besser auf den Mitmenschen abgestimmt werden, da die Gruppenmitglieder dem Klienten sofort mitteilen, wie sein Verhalten auf die anderen wirkt. Vor allem erhält man Rückmeldungen von Leuten, mit denen man sonst nur selten zusammen kommt (weil man ihnen gegenüber Angst empfindet), wie z.B. der Arbeiter gegenüber dem Direktor, der gehemmte Mann gegenüber einem Mädchen. |
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| 1.2.4.4. |
Sie ist ein nichtdirektiver, personzentrierter, klientenzentrierter therapeutischer Ansatz, der auch in der Beratung verbreitet ist. Von besonderer Bedeutung für den Praktizierenden ist dabei die Wahrnehmung und das Akzeptieren des Therapeutenverhaltens (Selbstkongruenz) (1). | |
| 1.2.4.5. |
Psychotherapeutische Techniken, die keiner der oben genannten Hauptrichtungen zugeordnet werden können, sind die Musiktherapie, desweiteren Milieu-, Beschäftigungs- sowie die „Relaxatationstherapie“, bei der die Entspannungstechniken wie Yoga oder autogenes Training zur Entlastung und Behandlung von neurotischen Verhaltensweisen oder organischen Störungen eingesetzt werden. Der Behandlung mit Entspannungstechniken liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Angst und Erregung nicht gleichzeitig mit Entspannung auftreten können. | |
| 1.2.4.5.1. |
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| 1.2.4.5.2. |
In schweren Fällen, wie z.B. Verwahrlosung, können Kinder oder Jugendliche der Erziehungsgewalt der Eltern entzogen und dem schädlichen Milieu ferngehalten werden. | |
| 1.2.4.5.3. |
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| 1.2.5. |
Es zeigte sich aber, dass bei vielen Klienten keine Besserung eintrat und oft zusätzlich schwere emotionale und intellektuelle Beeinträchtigungen auftraten (Abstumpfung, Minderbegabung). Bei einem anderen Vorgehen werden bestimmte Hirnteile mit schwachen elektrischen Stromstössen oder chemischen Substanzen gereizt, um z.B. mehr freudige und zuwendende Verhaltensweisen auszulösen. Eine dritte Technik macht sich die Erkenntnis zu nutze, dass an sich nicht zu kontrollierende körperliche Gegebenheiten, wie z.B. der Hautwiederstand, den unter anderen Angstreaktionen begleiten, beeinflusst werden können, wenn sie dem Menschen bewusstgemacht werden (Rückmeldung). Man entwickelte deshalb technische Geräte, welche die physiologischen Funktionen messen und dem Klienten mitteilen, so dass er sie steuern oder gegenläufige Reaktionen entwickeln kann (z.B. Entspannungsverhalten). Diese Technik wird auch in der Verhaltenstherapie viel verwendet(2). Neben psychologischen Maßnahmen lassen sich noch weitere therapeutische Einwirkungen denken, mit deren Hilfe man psychische Störungen/Spannungen oder deren Ursachen angehen kann. So kann die Einnahme von Psychopharmaka zumindest kurzfristige Linderung bestimmter Symptome (z.B. Depressivität, Abgeschlagenheit, Antriebsverminderung, Spannungen) bewirken; an den Ursachen der Störungen selbst wird da durch allerdings nichts verändert, und mittelfristig wird der Betroffene in eine Medikamentenabhängigkeit getrieben. Zudem dürfte ein bedeutender Nachteil insbesondere medikamentöser Therapie sein, dass die Behandlung ohne jede Mitwirkung und Eigentätigkeit der Betroffenen abläuft. Die Klienten sind praktisch zur Passivität verurteilt, während sie ansonsten in der Psychotherapie eine eher aktive Rolle spielen, entsprechend dem Selbstverständnis psychotherapeutischer Arbeit, vor allem Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten(3). |
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| 1.2.6. |
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| 1.2.7. |
Mit dem Gesetz in Konflikt geriet der vermeindliche „Psychotherapeut“ erst, wenn er sich mit Krankheiten im Sinne des § 1ff des Heilpraktikergesetzes befasste (Untersagt ist ihnen lediglich die Behandlung und Verhütung übertragbarer Krankheiten, die Behandlung von Geschlechtskrankheiten und Erkrankungen der Geschlechtsorgane sowie die Ausübung der Geburtshilfe und der Zahnheilkunde! ). Aus dem Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 [RGBl. S.251 = BGBl.III 2122-2], geändert durch das Gesetz vom 02.03.1974 [BGBl.I S.469].(7). Dies stellte für die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich ein Novum dar, insbesondere wenn man die Regulierungswut der deutschen Bürokratie in Betracht zieht. Angemerkt sei hier, dass viele Privatschulen diese Rechtslücke nutzten, um Schulungen zum „Psychotherapeuten“/Psychologischen Berater anzubieten. Die Rechtsgrundlage hat sich aber seit dem 01.01.1999 geändert. „Psychotherapeut“ durfte sich bis dahin jede/r nennen, sofern sie/er über eine Zusatzausbildung in einer bestimmten Therapietechnik verfügte (mehr oder weniger fundiert) und bei einer durch das Gesundheitsamt vorgenommenen Überprüfung (Amtsarztprüfung) nachgewiesen wurde, das die Ausübung der Heilkunde durch sie/ihn keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutete (7). |
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| 1.2.7.1. |
Zwar gab und gibt es von privater Seite oder von Vereinen betriebene Heilpraktikerschulen, jedoch sind weder der Inhalt der dort abgehaltenen Kurse noch der Besuch solcher Kurse überhaupt vorgeschrieben (7). Das Ablegen der Prüfung vor dem Amtsarzt betraf unter anderem auch Diplompsychologen, die sich als „Psychotherapeuten“ niederlassen wollten. In der Regel wurde die „Psychotherapie“ von Ärzten ausgeübt, die über eine Zusatzausbildung in einer bestimmten Therapietechnik verfügten. Grundsätzlich sollte der Therapeut in den Therapietechniken geschult sein, welche er einzusetzen gedenkt. Bei der Vielzahl an Techniken die bisher entwickelt worden sind und noch entwickelt werden, ist eine Spezialisierung unumgänglich. Sofern man die Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten zu den „Psychotherapeuten“ zählen möchte, was aufgrund bestimmter Therapietechniken durchaus zulässig ist, siehe weiter oben unter Therapietechniken, nehmen diese eine Sonderstellung ein, welche nach dreijährigem Vollzeitunterricht in Lehranstalten und Ablegen einer staatlichen Abschlussprüfung ihre Berufsbezeichnung führen. (Nach dem Gesetz über den Beruf des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten [4]). Sie gehören dann zu den Personen, die unter ärztlicher (oder anderer) Aufsicht agieren (7). Die Ausbildungen in den einzelnen Therapietechniken sind staatlich nicht geregelt (mit Ausnahme der Arbeits- und Ergotherapeuten) und obliegen privaten Schulen, Interessenverbänden und Vereinen, von denen nicht wenige international tätig sind.
„Psychotherapie“ kann ihre Legitimität nur nachweisen, wenn sie systematische Erfolgskontrollen durchführt, das heißt konkret: „Psychotherapeuten“ müssen belegen können, dass das Verschwinden oder die Besserung einer psychischen Störung in der Hauptsache auf die therapeutische Behandlung und nicht auf andere unbekannte Faktoren zurückzuführen ist. Im allgemeinen kann die Durchführung systematischer Erfolgskontrollen sogar als Kriterium für die Seriösität einer psychotherapeutischen Methode wie auch für den praktizierenden Therapeuten gelten (3). | |||||||||||
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| 2.1. |
Mit der Beschränkung auf diese offensichtlichsten Merkmale soll erstens eine größtmögliche Transparents erreicht werden, zweitens möchte ich da durch vermeiden, in Spekulationen abzugleiten, was Aufgrund mangelnden Wissens und Kompetenz (Ausbildung) meinerseits zwangsläufig der Fall wäre. Welche Gründe führen da zu, dass jemand eine Beratungsstelle aufsucht oder sich da für entscheidet, sich in Therapie zu begeben? |
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|---|---|---|
| 2.1.1. |
Man könnte auch sagen, dass es sich um konkrete sachbezogene Fragen handelt, die geklärt werden sollen. Die Hilfe eines Therapeuten dagegen wird jemanden in Anspruch nehmen, der weniger einer Orientierung in einer komplexen Umwelt bedarf, sondern von einer diffusen Unzufriedenheit sich selbst oder der Umwelt gegenüber genötigt sieht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, was schon eine gewisse Bewusstheit seitens des Klienten voraussetzt,wählt er selbst diesen Weg und sucht von sich aus therapeutische Hilfe. Denkbar wäre auch, dass sich aus Beratungssituationen und Gesprächen die Notwendigkeit zu einer „Psychotherapie“ herleitet. Vorstellbar wäre, dass jemand aufgrund erheblicher Erziehungsschwierigkeiten mit einem oder mehrerer seiner Kinder eine Erziehungsberatungsstelle aufsucht, um sozusagen Kniffe und Tricks zur Meisterung der Schwierigkeiten in Erfahrung zu bringen, wobei im Verlauf des/der Beratungsgespräche/s Konflikte in der Ehe des Ratsuchenden als die Ursache der Erziehungsprobleme (Durch die Umgangsformen, angespannte Atmosphäre im Heim des Ratsuchenden oder seine ständige Gereiztheit und Unzufriedenheit) lokalisiert werden können. Das würde eine „Überweisung“ an eine Eheberatungsstelle nahelegen und eventuell in eine Einzeltherapie des Ratsuchenden münden, sollte sich herausstellen, das der Ratsuchende selbst durch sein neurotisches Verhalten oder unrealistische Vorstellungen die Ehekrise wesentlich mit verursacht hat, mit eventuellem Einbeziehen der ganze Familie in einer Gruppentherapie. |
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| 2.1.2. |
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| 2.2. |
Während sich eine Beratung oft schon nach wenigen Sitzungen erübrigen kann (sobald eine Entscheidung getroffen wurde oder etwa ein Informationsdefizit beseitigt wurde), kann sich eine „Psychotherapie“ unter Umständen über Jahre hinziehen. |
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| 2.3. |
Dabei sollten auch praktische Hemmnisse nicht übersehen werden, unter denen gerade die Beratungseinrichtungen, die allen Bürgern, ohne diesen Kosten zu Verursachen, offenstehen. Da zu zählen Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungsstellen oder Eheberatungsstellen, die unter Kirchenträgerschaft stehen, von Kommunen, Ländern und freien Wohlfahrtsverbänden finanziert werden. Aber auch das Arbeitsamt gehört zu diesen Einrichtungen, die aufgrund des dort herrschenden Andrangs, des Personalmangels, der fehlenden Gelder usw., nicht in der Lage sind, längerdauernde Therapien durchzuführen und die Betroffenen zu begleiten, und sich deshalb darauf Beschränken müssen, Orientierungshilfen und Anleitungen zu geben (3). |
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| 2.4. |
Beratung findet praktisch nur in Nicht-direktiver Gesprächsführung statt, oft mit dem Ziel der Verhaltensmodifikation, „Therapie“ kann mit einer Vielzahl von weiteren Ansätzen und Methoden arbeitet. Aber kaum eine Therapieform kommt ohne die Nicht-direktive Gesprächsführung aus. |
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| 2.5. |
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„Begleitung und Hilfe zur Überwindung und Verminderung persönlichen Krisen und Schwierigkeiten“
Das diese Umschreibung sehr dehnbar ist und im Grunde genauso auf Psychotherapeuten angewendet werden kann, trägt nach Herrn Rosmaneck auch nicht gerade zu einer Klärung der Position von Psychologischen Beratern bei, was auch der Grund da für ist/war, dass Herr Rosmaneck für einen starken Verband eintritt/eintrat, um eben die Position der als selbstständig aktiven Psychologischen Beratern zu stärken.
Im konkreten Fall kann dies bedeuten, in das Spannungsfeld der Berufsverbände und Interessengemeinschaften zu geraten, etwa zwischen Ärzten und Diplompsychologen, was ein wirtschaftliches Überleben äußerst Ungewiss oder zumindest sehr schwierig gestalten kann.
Wenn sich auch weiter oben schon erwähnt die Rechtsgrundlage durch das damals schon zu erwartende Psychotherapeutengesetz geändert hat, ist es mit der Ausübung einer selbst ständigen Tätigkeit vorbei, die besuchten Kurse und Lehrgänge haben dann zur Allgemeinbildung beitragen (5).
In logischer Konsequenz ermöglicht eine Ausbildung zum Psychologischen Berater auch niemandem den Zugang zu Institutionen irgendeiner Art, außer in Verbindung mit einer regulären Berufsausbildung.
Überhaupt könnte man den Sinn eines solchen Kurses darin sehen, berufsbegleitend zur bisherigen Tätigkeit Grundkenntnisse in der Psychologie vermittelt zu bekommen.
Vorteilhaft wirken sich im allgemeinen solche Zusatzqualifikationen bei Bewerbungen um eine neue Stelle aus. Vorausgesetzt der Bewerber verfügt auch über eine entsprechende Ausbildung und bewirbt sich um eine Stelle, bei der solche Kenntnisse auch gefragt sind. Kommunikative Kompetenz ist zwar in aller Munde, aber niemand stellt einen Schlosser aufgrund solcher Fähigkeiten ein.
Es soll aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Bezeichnung PsychologischerBerater erklärungsbedürftig ist, eventuell (sogar ziemlich sicher) auf Unverständnis stößt, und es gerade für den Bewerbungszweck vorteilhafter ist, von einer „berufsbegleitende Zusatzausbildung in Grundkenntnissen der Psychologie inklusive Intensivseminar mit praktischen Übungen“ zu sprechen. Oder sie ganz auåÊen vor zu lassen.
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